In Deutschland gibt es die Parlamentarische Demokratie. Bei dieser Regierungsform gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme. Doch wo liegt der Unterschied?

Aufgrund der morgen anstehenden U18 Bundestagswahl die auch am Willms stattfindet,

-> Am Willms wird gewählt! <-

,findet ihr in diesem Artikel den Unterschied zwischen der Erst- und Zweitstimme.

 

Die Erststimme (die linke Spalte):

Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. In jedem Wahlkreis stellen sich Politiker zur Wahl die ihren Wahlkreis später im Bundestag vertreten möchten. Der Kandidat der am Ende die meisten Stimmen hat zieht in das Parlament ein auch wenn seine Partei die 5% Hürde nicht schafft.

Die Zweitstimme (die rechte Spalte):

Mit der Zweitstimme (die für die U18 Wahl wichtiger ist) wählt man nur eine Partei. Sie entscheidet darüber wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Diese Sitze werden dann von den Parteien mit den Landeslisten befüllt. Bei der Vergabe der Sitze werden aber nur Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens drei Direktmandate oder 5% der Stimmen bekommen haben.

Oberer Ausschnitt des Wahlzettels
Oberer Ausschnitt des Wahlzettels

Und nicht vergessen: Am Freitag, 15.09.2017 von 8.00 bis 17.30 Uhr, können Kinder und Jugendliche bei uns am Willms an der U18 Bundestagswahl teilnehmen!

Von Annika Iselhorst

Ich bin Annika Iselhorst aus der 10ten Klasse. In der Schülerzeitung bin ich seit dem Schuljahr 2017/18. Ich interessiere mich für internationale Politik und Geografie.

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