Am Freitag wurde im Bundesrat über ein Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten mehrheitlich verabschiedet. Das Gesetz war zuerst vom Bundestag, am Freitag dann vom Bundesrat bestätigt worden. Durch die Möglichkeit eines Kopftuchverbotes führte dieses Gesetz zu einer Debatte. Kern des Gesetzes ist die Neutralitätspflicht des Staates.  

Ursprünglich ging es um Tattoos aus der rechten Szene. Die Formulierung des Gesetzestextes kann auch religiöse Symbole meinen. Das Gesetz umfasst dabei aber nicht nur Kopftücher, sondern auch Kippas und christliche Kreuze.

Verschiedene Organisationen und mehrere Integrationsbeauftragte kritisierten nun, dass das Gesetz ein “Kopftuchverbot durch die Hintertür” sein könnte. Zudem kritisierten Politiker der Partei “die Linke”, dass das Verfahren zur Erstellung des Gesetzes keine sehr große Aufmerksamkeit bekommen hatte. 

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums stellt laut der Welt aber klar, dass es ein Kopftuchverbot nur in Ausnahmefällen gebe. Auch der Sprecher für Innenpolitik der Fraktion aus CDU und CSU besänftigte. Er sagte, laut des Spiegels, dass sich an der Situation rund um ein mögliches Kopftuchverbot nichts ändere.


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Von Sandro Hauschild

Ich heiße Sandro Hauschild und gehe in die 9.Klasse. Ich bin 14 Jahre alt. Bei der Schülerzeitung bin ich seit Schuljahresbeginn 2018.

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